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Privatpersonen  ·  13. März 2020

Erbschaftssteuer

Haben Sie Aktien im Depot, die sie Ihrem Ehegatten oder Ihren Kindern schenken wollen? Die aktuellen niedrigen Börsenkurse durch die Corona-Krise bieten eine günstige Gelegenheit. Nach § 11 Abs. 1 BewG werden Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im

regulierten Markt notierten Kurs angesetzt.

 

Für eine Schenkung sind jedoch weitere Faktoren wie z.B. Steuerklassen, Freibeträge und Vorschenkungen oder übernommene Auflagen wie z.B. ein Nießbrauchrecht unbedingt zu berücksichtigen.

 

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Beratung wünschen.

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