Im Bereich der Umsatzsteuer kann Liquidität gehoben werden. Dazu haben wir Ihnen die folgenden Ideen zusammen getragen:
Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11)
Sofern die monatlich abzuführende Umsatzsteuer deutlich zurückgegangen ist, kann durch Rückerstattung der Sondervorauszahlung (1/11) Liquidität ins Unternehmen zurück fließen. Dafür ist die Dauerfristverlängerung zu widerrufen. Gleichzeitig ist die niedrigere Umsatzsteuer des laufenden Monats abzuführen.
Umsatzsteuerberichtigungen bei Entgeltminderungen
Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen und der Ausfall feststeht oder wahrscheinlich ist, kann die gegenüber dem Finanzamt erklärte und abgeführte Umsatzsteuer berichtigt werden. Wird zu einem späteren Zeitpunkt doch noch bezahlt, muss eine erneute Berichtigung vorgenommen werden. Hierfür bestehen bestimmte Voraussetzungen, z.B. wie oft ein Kunde angemahnt wurde.
Ausgangsrechnungen schneller erteilen
Die Umsatzsteuer entsteht bei Soll-Versteuerung mit der Leistungserbringung. Oft werden die zugehörigen Rechnungen jedoch erst mit Zeitverzögerung an die Kunden versendet. Daher kann der Unternehmer für die Umsatzsteuer in Vorlage gehen. Eine schnellere Fakturierung, ggf. unterstützt durch eine Cloudbasiertes Fakturierungs- und Buchhaltungssystem oder
CRM/ERP-System hilft, die Liquidität schneller ins Unternehmen zu bringen. Außerdem sollten die vereinbarten Zahlungsziele geprüft werden.
Vorsteuerabzug beschleunigen
Reichen Sie alle Eingangsrechnungen des laufenden Monats zur Buchhaltung ein, damit der Vorsteuerabzug direkt geltend gemacht werden kann.
Die HCSM Steuerberatung GmbH unterstützt Sie bei diesen Maßnahmen. Sprechen Sie uns bitte an!