Bei rückläufigen Umsätzen durch die Corona-Krise ist die Erhaltung der Liquidität im Unternehmen das Gebot der Stunde. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Unternehmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen können.