Privatpersonen · 13. März 2020
Haben Sie Aktien im Depot, die sie Ihrem Ehegatten oder Ihren Kindern schenken wollen? Die aktuellen niedrigen Börsenkurse durch die Corona-Krise bieten eine günstige Gelegenheit. Nach § 11 Abs. 1 BewG werden Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt.